AGB zu

MIETVERTRAG

Mit diesem Vertrag vermietet ALPHA DRIVE dem unterzeichnenden Mieter das im vorliegenden Vertrag genannte Fahrzeug (einschließlich eines eventuellen Ersatzfahrzeugs) zu den folgenden Bedingungen und Vereinbarungen sowie zu denen auf der Vorderseite, die vom Mieter vollständig akzeptiert werden.

  1. 1. ÜBERGABE UND RÜCKGABE

Das Fahrzeug wird dem Mieter in gutem Zustand übergeben. Eventuelle Schäden am Fahrzeug werden in einem Zustandsbericht festgehalten, der dem Mietvertrag beigefügt und vom Mieter unterzeichnet wird. Am Fahrzeug festgestellte Schäden, die nicht in dem vorgenannten Bericht aufgeführt sind, gelten als vom Mieter verursacht. Jegliche vom Mieter geäußerte Beschwerde oder Vorbehalt bezüglich des Zustands des Fahrzeugs muss sofort bei der Übergabe des Fahrzeugs und schriftlich auf dem Mietvertrag vermerkt werden. Erfolgt keine solche schriftliche Beanstandung, so gilt dies als bedingungslose Annahme der Übergabe. Der Mieter verpflichtet sich, ALPHA DRIVE das Fahrzeug und alle dazugehörigen Drucksachen, Werkzeuge und Zubehörteile in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde, und zwar zu dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt und Ort. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, das Fahrzeug mit der Kraftstoffmenge im Tank zurückzugeben, mit der es übergeben wurde. ALPHA DRIVE behält sich das Recht vor, den Besitz und die Nutzung des Fahrzeugs jederzeit ohne Vorankündigung und auf Kosten des Mieters wiederzuerlangen, wenn das Fahrzeug vertragswidrig genutzt wurde oder wird.

  1. 2. DIEBSTAHL, BESCHÄDIGUNG, ABNUTZUNG, DECKUNG UND VERSICHERUNG

ALPHA DRIVE bietet ausschließlich denjenigen, die das Fahrzeug mit Erlaubnis nutzen, eine Haftpflichtversicherungspolice an, deren Bedingungen zur Überprüfung vorliegen. Übersteigt der an Dritte verursachte Schaden die Höhe des Versicherungsschutzes, so haftet der Mieter für den von ALPHA DRIVE zu zahlenden Selbstbehalt. Wird die in der vorstehenden Versicherungspolice genannte Versicherungsleistung aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise erbracht, so haftet der Mieter gegenüber ALPHA DRIVE für den gesamten von ALPHA DRIVE an Dritte zu zahlenden Betrag. Der oben genannte Versicherungsschutz deckt keine Schäden am Fahrzeug.

ALPHA DRIVE bietet eine Versicherungspolice an, deren Bedingungen zur Überprüfung vorliegen. Diese versichert den Diebstahl des Fahrzeugs und dessen Zerstörung durch Feuer. Der vom Mieter durch eigene Fahrlässigkeit verursachte Diebstahl oder Brand ist nicht versichert. Der Verlust von persönlichen Gegenständen des Mieters, die sich im Fahrzeug befanden, ist ebenfalls nicht versichert.

ALPHA DRIVE deckt Schäden am Fahrzeug im Falle eines Autounfalls, vorbehaltlich einer Selbstbeteiligung des Mieters gemäß der Preisliste des Unternehmens (CDW-Versicherung). Die Selbstbeteiligung ist auch dann fällig, wenn der Unfall durch das Verschulden eines Dritten verursacht wurde. Die Gebühr für diesen Versicherungsschutz ist im Mietpreis des Fahrzeugs enthalten. Gegen eine in der Preisliste des Unternehmens angegebene Gebühr deckt ALPHA DRIVE alle Schäden am Fahrzeug im Falle eines Autounfalls, ohne dass der Mieter eine Selbstbeteiligung zahlen muss (FDW-Versicherung). Schäden an Rädern, Unterboden, Fenstern und Spiegeln im Falle eines Unfalls sind nicht gedeckt, ausgenommen der Mieter wählt eine zusätzliche Versicherung, wobei er die entsprechende, in der Preisliste des Unternehmens angegebene Prämie bezahlt (WUG-Versicherung). Für die oben genannten Schäden besteht daher Versicherungsschutz gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie, die im Kommentarbereich des Mietvertrages vermerkt ist.

ALPHA DRIVE deckt alle durch die vereinbarte ordnungsgemäße Nutzung verursachten Schäden am Äußeren und an den Maschinenteilen des Fahrzeugs. Der Mieter haftet jedoch für alle Schäden im Inneren des Fahrzeugs, auch wenn diese durch den täglichen Gebrauch, durch einen Dritten, durch einen Unfall oder durch höhere Gewalt verursacht wurden.

  1. 3. GEBÜHREN

Der Mieter ist, sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet, zu Beginn der Mietzeit bei Übergabe des Fahrzeugs die folgenden Beträge im Voraus zu zahlen:

a) Alle Zeitgebühren auf der Grundlage der in diesem Vertrag genannten Preise sowie alle Steuern, Gebühren und sonstigen damit verbundenen Kosten.

b) Die Gebühr für die Deckung von Schäden durch ALPHA DRIVE und alle anderen in den Vertragsbedingungen oder in der aktuellen Preisliste vorgesehenen Gebühren.

Der Mieter ist verpflichtet, sofern nicht anders vereinbart, ALPHA DRIVE am Ende der Mietzeit die folgenden Beträge zu zahlen:

a) Kilometerkosten auf der Grundlage der in dieser Vereinbarung festgelegten Gebührensätze.

b) Alle erforderlichen Kosten für die Betankung des Fahrzeugs.

c) Alle von ALPHA DRIVE getragenen Kosten, einschließlich Anwaltskosten und Verzugszinsen, die sich aus der verspäteten Zahlung der Mietbeträge ergeben.

d) Alle Strafgebühren, Geldstrafen und sonstigen Kosten, welche ALPHA DRIVE infolge von Verstößen bei der Fahrzeugnutzung durch den Mieter auferlegt werden oder auferlegt werden sollen, es sei denn, ALPHA DRIVE hat diese Verstöße zu vertreten. Im letzteren Fall bleibt der Mieter bzw. der ermächtigte Fahrer für allfällige Rechtsverletzungen haftbar.

e) Alle für den Ersatz beschädigter Reifen und die Reparatur mechanischer Schäden und Abnutzungserscheinungen an der Karosserie des Fahrzeugs erforderlichen Beträge, sofern diese nicht von ALPHA DRIVE gedeckt sind.

f) Eventuell gewährte Preisnachlässe werden zurückgezogen, wenn die Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt wird.

g) Alle Gebühren unterliegen einer endgültigen Überprüfung.

  1. 4. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Der Mieter ist verpflichtet, ALPHA DRIVE im Falle eines mechanischen Defekts oder eines Hinweises auf eine Fehlfunktion des Fahrzeugs unverzüglich zu informieren, damit entweder ALPHA DRIVE eine Vertragswerkstatt zur Kontrolle und Reparatur benennt oder ein Mitarbeiter von ALPHA DRIVE die Kontrolle und Reparatur durchführt. Der Mieter ist verpflichtet, ALPHA DRIVE unverzüglich über alle während der Mietzeit auftretenden Probleme und Defekte des Fahrzeugs zu informieren. Jegliche Eingriffe in das Fahrzeug durch den Mieter oder sonstige Dritte sind ohne vorherige Zustimmung von ALPHA DRIVE untersagt. Die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen begründet eine Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber ALPHA DRIVE.

Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:

a) Zum Fahren am Rande der Fahrbahn (Bordstein) und auf unbefestigten Straßen oder Flächen.

b) Zum Transport von Personen oder Gütern gegen Gebühr.

c) Zum Abschleppen oder Ziehen von Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen.

d) Zur Teilnahme an Autorennen.

e) Zur Untervermietung oder Übertragung an Dritte.

f) Wenn der Mieter oder der ermächtigte Fahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Halluzinogenen, Drogen, Barbituraten oder anderen Substanzen steht, die die Fahrtüchtigkeit und das Bewusstsein des Fahrers beeinflussen.

g) Unter Verletzung von Zoll-, Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften.

h) Durch Dritte, es sei denn, ALPHA DRIVE hat dies genehmigt und in dem entsprechenden Abschnitt auf der Vorderseite dieses Vertrags angegeben.

i) Zum Transportieren oder Befördern von schwerem Gepäck, brennbarem Material, schmutzigen oder übel riechenden Gegenständen, Medikamenten, Drogen usw.

g) Zum Reisen ins Ausland (außerhalb Griechenlands).

k) Zur Durchführung illegaler Handlungen oder Aktivitäten.

Es ist erlaubt, das Fahrzeug mit der Fähre zu transportieren, vorausgesetzt, dass nur der Mieter das Fahrzeug auf der Fähre abstellt.

  1. 5. VERLÄNGERUNG DES MIETVERHÄLTNISSES

Sollte der Mieter eine Verlängerung der Mietzeit wünschen, muss er ALPHA DRIVE innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden vor Ablauf der Mietzeit benachrichtigen, um die entsprechende Genehmigung zu erhalten. Ohne eine solche Genehmigung wird die Mietzeit nicht verlängert. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrags ist ausgeschlossen, auch wenn der Mieter das Fahrzeug weiterhin nutzt. Ohne eine solche Genehmigung wird der Mieter zivil- und strafrechtlich für die illegale Nutzung und den unrechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen. Im Falle einer Verlängerung ist der Mieter sowohl an die Bedingungen der ursprünglichen Vereinbarung als auch an die der Verlängerung gebunden, unabhängig davon, ob es sich um dasselbe Fahrzeug oder um ein Ersatzfahrzeug handelt. Der Mietpreis für den Verlängerungszeitraum muss nicht notwendigerweise derselbe sein wie der für den vorherigen Zeitraum, sondern kann nach Ermessen von ALPHA DRIVE angepasst werden.

  1. 6. HAFTUNG

ALPHA DRIVE haftet für Fehlfunktionen des Fahrzeugs und für Schäden, die dem Mieter während der Mietzeit entstehen, nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von ALPHA DRIVE verursacht wurden. Für alle anderen Fälle haftet ALPHA DRIVE nicht, und es können keine Ansprüche gegen ALPHA DRIVE geltend gemacht werden.

  1. 7. UNFÄLLE

Bei Unfällen und sonstigen Vorfällen (Brand, Diebstahl usw.) ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich wie folgt vorzugehen:

a) Die Polizei benachrichtigen.

b) Namen und Adressen von Augenzeugen notieren.

c) Ansprüche von Dritten nicht anerkennen.

d) ALPHA DRIVE unverzüglich telefonisch oder auf andere Weise kontaktieren.

e) Alle wichtigen Informationen von Dritten einholen.

f) Einen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben.

g) ALPHA DRIVE unfallbezogene Dokumente oder Informationen übermitteln.

Alle Schäden oder Kosten, welche ALPHA DRIVE infolge der Verletzung der oben genannten Verpflichtungen übernimmt, gehen zu Lasten des Mieters.

  1. 8. KÜNDIGUNG DES MIETVERTRAGES

ALPHA DRIVE hat das Recht, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Mieter gegen die Vertragsbedingungen oder gegen vereinbarte Bedingungen oder gegen das Gesetz verstößt. Die Kündigung des Mietvertrages kann auf jede Art und Weise erfolgen (mündlich, telefonisch, per E-Mail, etc.). In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem es ihm übergeben wurde, und alle fälligen Beträge zu zahlen.

Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, werden die vom Mieter im Voraus gezahlten Mietpreise oder sonstigen Beträge von ALPHA DRIVE als Vertragsstrafe einbehalten. Der Anspruch von ALPHA DRIVE auf zusätzliche Entschädigung bleibt hiervon unberührt.

  1. 9. PERSONENBEZOGENE DATEN

Dem Mieter wurde zur Kenntnis gebracht, dass die in diesem Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten oder andere mit dem Abonnement erhobene Daten von ALPHA DRIVE verarbeitet und gespeichert werden, bis alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt sind, und der Mieter erklärt sich damit einverstanden. Der Mieter kann jederzeit seine Einwilligung widerrufen, der Verwendung dieser Daten widersprechen, Kopien erhalten, die Löschung oder Berichtigung verlangen, hierzu eine E-Mail an info@alphadrive.gr senden und eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen. Alle personenbezogenen Daten werden verschlüsselt und in der Datenbank von ALPHA DRIVE gespeichert, dem Alleinverantwortlichen für die Verarbeitung, die ausschließlich von Mitarbeitern von ALPHA DRIVE durchgeführt wird. Die Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch ALPHA DRIVE erfolgt ausschließlich im Rahmen der Erstellung, des Abschlusses und der Durchführung des Mietvertrages. Empfänger der personenbezogenen Daten des Mieters sind ausschließlich die Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher von ALPHA DRIVE im Rahmen ihrer Befugnisse und nur in den Fällen, in denen ALPHA DRIVE eine Vertragsverletzung durch den Mieter oder einen Gesetzesverstoß behauptet und zur Wahrung der Interessen von ALPHA DRIVE. Weitere Informationen über die Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Website und unter dem Link https://alphadrive.gr/f-a-q/.

  1. 10. SONSTIGE BEDINGUNGEN

Während der Mietzeit haften alle ermächtigten Fahrer und alle Dritten, die den Mietvertrag als Vertreter des Mieters unterzeichnen, gesamtschuldnerisch mit dem Mieter für alle Schäden.

Die Nichteinhaltung jeglicher Vertragsbestimmung verpflichtet den Mieter, ALPHA DRIVE für alle positiven Schäden und Folgeschäden zu entschädigen.

Dieser Vertrag ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen ALPHA DRIVE und dem Mieter, und jede Änderung desselben bedarf der Schriftform unter Ausschluss aller anderen Beweismittel.

Die Vermietung unterliegt dem griechischen Recht.

  1. 11. ZUSTÄNDIGKEIT

Alle Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag zwischen ALPHA DRIVE und dem Mieter ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der griechischen Gerichte und der ausschließlichen territorialen Zuständigkeit der Gerichte von Thessaloniki.